Energieaudits
Gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) sind große Unternehmen verpflichtet, ein Energieaudit im Unternehmen durchzuführen. Das Gesetz ist bis zum Jahr 2020 gültig und hat den Zweck die Energieeffizienz um 20% zu verbessern. Es ist entweder mindestens alle 4 Jahre ein externes Audit durchzuführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen.
Es werden nur Energieaudits anerkannt, die von zertifizierten Energieauditoren gemäß Energieauditorenliste dazu befugt sind.
Audits sind in die Bereiche Gebäude, Prozess und Mobilität unterteilt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, welche Auditverpflichtung für Ihr Unternehmen erforderlich ist.
!WICHTIG!
Gemäß EEffG war bis 30.11.2015 die Durchführung eines Energieaudits zu melden!
Die Nichterfüllung der Auditpflicht kann zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen.