Energieausweis
Durch den Energieausweis können einzelne Gebäude energetisch verglichen werden. Dies ist auch vergleichbar mit dem Normverbrauch eines Autos. Damit ist es möglich, beim Neukauf bzw. beim Mieten einer Wohnung / eines Hauses den Energieverbrauch als Kriterium einzubeziehen.
Gerne erstellen wir für Ihr Gebäude bei Neubau, Umbau, Verkauf, Vermietung bzw. Verpachtung einen Energieausweis nach den gesetzlichen Vorschriften.
Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist bei Vermietung und Verkauf ein Energieausweis verpflichtend!
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns.